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   LG Hagen, 16.01.2019 - 3 O 86/18   

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LG Hagen, 16.01.2019 - 3 O 86/18 (https://dejure.org/2019,88661)
LG Hagen, Entscheidung vom 16.01.2019 - 3 O 86/18 (https://dejure.org/2019,88661)
LG Hagen, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 3 O 86/18 (https://dejure.org/2019,88661)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Stade, 18.11.2015 - 3 O 251/15

    Leistung hängt von Handlung des Gläubigers ab: Verjährung beginnt nicht!

    Auszug aus LG Hagen, 16.01.2019 - 3 O 86/18
    Im Rahmen des Verfahrens (Landgericht Hagen, Urt. v. 01.06.2016 - 3 O 251/15) wurde Seitens der Darlehensnehmer eine Forderungsaufstellung des Beklagten vorgelegt, welche Verwertungserlöse in Höhe von 6.160,26 EUR sowie 3.651,18 EUR vorsahen.

    Denn dem Kläger war jedenfalls aus der von ihm selbst im vorangegangen Verfahren (Landgericht Hagen, Urt. v. 01.06.2016 - 3 O 251/15) vorgelegten Forderungsaufstellung bekannt, dass Erlöse aus verwerteten Sicherheiten in Höhe von 6.160,26 EUR sowie 3.651,18 EUR berücksichtigt wurden.

  • BGH, 06.05.1981 - IVa ZR 170/80

    Unbezifferte Mahnung

    Auszug aus LG Hagen, 16.01.2019 - 3 O 86/18
    Zwar kann eine Mahnung dann nicht verzugsbegründend wirken, wenn die angemahnte Leistung nicht ausreichend bestimmt ist (vgl. BGH, Urt. v. 06.05.1981 - IVa ZR 170/80 hinsichtlich der "Zuviel-Mahnung").
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00

    Kündigung zur Unzeit

    Auszug aus LG Hagen, 16.01.2019 - 3 O 86/18
    Eine solche besteht etwa, wenn die die Kündigung aussprechende Partei einen in besonderem Maße beeinträchtigenden Zeitpunkt für die Kündigung wählte (vgl. etwa BAG, Urt. v. 05.04.2001 - 4 AZR 185/00).
  • EuGH, 14.03.2013 - C-415/11

    Die spanischen Rechtsvorschriften widersprechen dem Unionsrecht, soweit sie dem

    Auszug aus LG Hagen, 16.01.2019 - 3 O 86/18
    Etwas anderes gilt auch nicht unter Heranziehung der vom Kläger zitierten Urteile des EuGH (Urt. v 14.03.2013 - C-415/11; Urt. v. 17.17.2014 - C 169/14; Urt. v. 21.01.2015 - C-482/13).
  • BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86

    Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist;

    Auszug aus LG Hagen, 16.01.2019 - 3 O 86/18
    Die gängige Praxis, dass sich der Darlehensnehmer der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück unterwirft, ist nicht unbillig, sondern Ausfluss des berechtigten Interesses der Banken als Darlehensgeber bei gestörtem Vertragsabwicklungsverhältnis raschen und zuverlässigen Zugriff auf den Schuldner zu haben (vgl. zur Zulässigkeit i.S.d. § 307 BGB: BGH, Urt. v. 18.12.1986 - IX ZR 11/86).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11

    Versicherungsmaklerhaftung: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei empfohlenem

    Auszug aus LG Hagen, 16.01.2019 - 3 O 86/18
    Auch das vom Kläger angeführte Urteil (OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.09.2011 - Az. 12 U 56/11) ist nicht spricht nicht gegen das hier gefundene Ergebnis.
  • EuGH, 21.01.2015 - C-482/13

    Die spanischen Rechtsvorschriften, wonach die nationalen Gerichte verpflichtet

    Auszug aus LG Hagen, 16.01.2019 - 3 O 86/18
    Etwas anderes gilt auch nicht unter Heranziehung der vom Kläger zitierten Urteile des EuGH (Urt. v 14.03.2013 - C-415/11; Urt. v. 17.17.2014 - C 169/14; Urt. v. 21.01.2015 - C-482/13).
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